Im Sinne des Artikel 4 Absatz 12 der Verfassung des Deutschen Reiches, wird mit dieser Urkunde die „gewerblich vollzogene“ Eheschließung für rechtsgültig erklärt und beglaubigt.

Für Deutschland gilt: Reichsgesetze gehen den Landesgesetzen vor, Artikel 2 der Reichsverfassung.

Ergebnis: Gewerblich vollzogene Eheschließung durch BRD-Unternehmen, erhalten durch uns die staatliche Beglaubigung. Bitte beim Beantragen einer staatlichen Heiratsurkunde, auch die beiden Trauzeugen angeben, Vor- und Familienname mit Anschrift.

Für diese Bestellung reicht es aus, wenn Sie im Personenstandsregister Deutschland vollständig eingetragen sind!

Das Antragsformular (pdf)

Aktuelle Preisliste staatlicher Dokumente (pdf)

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